05.10.2009, 22:35
sonmartini hat geschrieben:[...]schmeiß nicht alles in einen Topf, bring echte Argumente und keine platten Slogans und spar die deine wikipedialinks. Die ganze Virologie ist durchaus strittig, beschäftige Dich mal mit dem Thema ausführlich und aus nicht Pharma und Medizinmafia Quellen. Alex ist sich da auch noch nicht sicher[...]Ich meinte mit "Alles in einen Topf schmeißen" Virologie und GNM. Es scheint, als würde jeder nicht mit der Schulmedizin konforme Ansatz von Dir als Humbug abgetan. Alex kritisiert nur die GNM!.
Post 55Alex B. hat geschrieben:Ich will keine Hamer/Pilhar/Lanka-Bücher und Pamphlete, ich will keine wertlosen Zertifikate, ich will kein Hörensagen von GNM-Gläubigen. Stattdessen habe ich eine Herausforderung, eine Chance für die GNM-Vertreter. Eine simple, wissenschaftliche Testreihe. Und Hamer und Pilhar und Lanka werden dieses mal die Versuchskaninchen sein. Ich will alles mögliche an Viren und Karzinogenen an ihnen austesten und dann sehen, wer überlebt. So können die Herrschaften endlich die ganze Welt überzeugen.
05.10.2009, 22:35
05.10.2009, 22:38
)
05.10.2009, 23:50
Sonmartini hat geschrieben:Lanka und Hamer passen doch gar nicht zusammen
Ich finde es ja gut und logisch, dass sich Lanka von der GNM abgrenzt. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, dann hat er doch eine ganz andere Ursache von Krebs entdeckt als die nicht zu lösende Schockkonflikte von Hamer. Wenn ich ihn richtig verstanden habe ( Lanka ) dann gibt er doch u. a. den Ausfall der Mitochondrien ( dann kann eine Zelle ihre Energiegewinnung mittels Sauerstoff nicht mehr durchführen ) in den Zellen die Schuld daran, dass eine normale Zelle zu einer Krebszelle wird und in Gärung übergeht. Das kann unter anderem die Gabe von Antibiotika auslösen. So stellte er das mal in einem Vortrag da. Also kein Konflikt, sondern Handfestes. Lediglich in der Aussage, dass es keine pathogenen Viren an sich gibt, decken sich die beiden. Aufgrund dessen, das Lanka Hamer so lange unterstütze ist er Alex sehr suspekt. Das ist schade, wenn der Mann Recht haben sollte. Sonst hätte er wohl schon Deckung von Infokrieg.
06.10.2009, 00:55
Was die wenigsten Menschen wissen, ist, dass sich alle Mitglieder der WHO (derzeit 193 Mitgliedstaaten) ab Pandemie-Stufe 6 der Herrschaft der WHO unterwerfen.
Ab Stufe 6, welche bereits im Mai audgerufen wurde, kann die WHO die Kontrolle ueber jedes Land uebernehmen.
Belgien hat nun als erster europäischer Staat die Regierungsbefugnisse in die Hände der WHO gelegt:
Belgium Suspends Democracy And Civil Rights Over “Swine Flu” Pandemic
http://www.prisonplanet.com/belgium-sus ... demic.html
Ich weiss nicht, inwiefern es sich schon herumgesprochen hat, dass die Regierungen (annaehernd weltweit) versuchen, eine Pandemie auszuloesen, um die Bevoelkerung unter ihre Kontrolle zu bringen.
Ich fasse kurz zusammen, was im folgenden Video-Bericht vorgetragen wird:
Die Weltgesundheitsorganisation hat in Belgien eine Pandemie ausgerufen. Dies hat zur Folge, dass diese Organisation dort ueber dem Landesgesetz, ueber der Regieurung steht und Anordnungen treffen kann.
Laut der professionellen Journalistin Jane Buergermeister wird ein nicht ausreichend getesteter Impfstoff verwendet, um Menschen krank zu machen. Es soll so aussehen, als gaebe es diese Schweinegrippe wirklich. Dies wird durch die Massenmedien bestaetigt und das Volk bekommt Angst und laesst sich impfen. Die, die sich weigern, werden bald unter eine Zwangsimpfung gestellt werden.
Der Impfstoff soll einen Mikrochip, mit welchem die Weltgesundheitsorganisation den Gesundheitszustand jederzeit nachverfolgen, sowie bio-chemische Prozesse im Koerper ausloesen und damit sogar gezielt toeten kann, enthalten!
dann verlinkung asr Interview Jane ...
Infektionsschutzgesetz oder IfSG) im §20 (6) und (7)!
Hier heißt es:
Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen,
dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, [...]
Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. [...]
Das gleiche gilt auch auf Länderebene. So beschreibt §20 (7) des IfSG die gleichen Befugnisse für die Länder,
solange der Bund nicht von §20 (6) gebrauch macht.
Soweit ist die Rechtsgrundlage für den Staat gegeben direkt in das Leben seiner Bürger einzugreifen und Körperverletzung zu begehen;
in dem Impfstoffe, deren Inhalt und Nebenwirkungen selten bis gar nicht bekannt sind, in den Körper gespritzt werden.
So wurde unter anderem bereits Quecksilber in Impfstoffen nachgewiesen.
(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. Ein nach dieser Rechtsverordnung Impfpflichtiger, der nach ärztlichem Zeugnis ohne Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit nicht geimpft werden kann, ist von der Impfpflicht freizustellen; dies gilt auch bei anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.
(7) Solange das Bundesministerium für Gesundheit von der Ermächtigung nach Absatz 6 keinen Gebrauch macht, sind die Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 ermächtigt. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die obersten Landesgesundheitsbehörden übertragen. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden.
06.10.2009, 10:38

06.10.2009, 11:24
06.10.2009, 12:08
06.10.2009, 12:14
Nach der ersten H1N1-Toten in Deutschland steigt das Interesse an der Schweinegrippen-Impfung.
Und ab dem 19. Oktober ist es so weit! Dann soll in Deutschland die Impfaktion gegen Schweinegrippe beginnen, sagte jetzt Sachsens Sozialministerin Christine Clauß (59, CDU).
08.10.2009, 20:02
Pandemie Phase 6: Zunehmende und fortdauernde Übertra-gung in der Allgemeinbevölkerung
A: Land noch nicht betroffen
_____________________________________________________________
Phase 6 A Handlungsempfehlungen für den Bund
• Aktualisierung der Empfehlungen für Expositionsschutz-maßnahmen durch RKI (zusammen mit IKP)
• Überwachung der Sicherheit und Effektivität des eingesetz-ten pandemischen Impfstoffs (vgl. I.2.2)
Phase 6 A Gemeinsame Handlungsempfehlungen für Bund und Län-der
• Fortführung der aktivierten Surveillanceinstrumente
• Abstimmung und Vorbereitung der Maßnahmen nach IfSG je nach epidemiologischer Lage
• Anpassung der Impfstrategie
• Kontinuierliche Information der Öffentlich-keit/Fachöffentlichkeit
Phase 6 A: Handlungsempfehlungen für die Länder
• Vorbereitung der dezentralen Abgabe von verfügbaren anti-viralen Arzneimitteln
Phase 6 A: Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Dritte
• Sicherstellung notwendiger Ressourcen für die Pandemie
• Vorbereitung der Rekrutierung zusätzlichen medizinischen Personals für die ambulante Krankenversorgung
• Beginn der Impfstoffproduktion, Verteilung und Zuteilung von Impfstoffen, Durchführung von Schutzimpfungen
Pandemie Phase 6: Zunehmende und fortdauernde Übertra-gung in der Allgemeinbevölkerung
B: Land betroffen oder enge Handels-/Reisebeziehungen mit einem betroffenen Land
_____________________________________________________________
Phase 6 B: Handlungsempfehlungen für den Bund
• Aktualisierung der Empfehlungen für Expositionsschutz-maßnahmen durch RKI (zusammen mit IKP)
• Überwachung von Effektivität und Sicherheit der eingesetz-ten antiviralen Medikamente und der pandemischen Vakzine (vgl. I.2)
Phase 6 B: Handlungsempfehlungen für die Länder
• Ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
• Vorbereitung der dezentralen Abgabe von verfügbaren anti-viralen Arzneimitteln
Phase 6 B: Gemeinsame Handlungsempfehlungen für Bund und Län-der
• Bundesweit koordinierte Umsetzung der Pandemiepläne, ggf. modifiziert durch Erkenntnisse über den neuen Subtyp und die Verfügbarkeit von Impfstoffen und antiviralen Arz-neimitteln
• Fortführung der aktivierten Routinesurveillance und Monito-ring der Belastung des Gesundheitssystems und Durchführung von Telefonsurveys
Phase 6 B Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Dritte
• Sicherstellung notwendiger Ressourcen für die Pandemie
• Beginn der Impfstoffproduktion, Verteilung und Zuteilung von Impfstoffen, Durchführung von Schutzimpfungen; sofern nicht schon in Phase 6A begonnen
• Rekrutierung zusätzlichen Personals
• Kontinuierliche Information der Öffentlichkeit/Fachöffentlichkeit
Ende der ersten Pandemiewelle rückläufige Influenzaaktivität im Land (C)
_____________________________________________________________
Phase 6 C Handlungsempfehlungen für den Bund, Länder und Dritte
• Kontinuierliche Information der Öffentlich-keit/Fachöffentlichkeit
• Analyse der Pandemie und Interventionen
• Evaluation der Planungen
• Erstellen eines Berichts über die Pandemie in der Bundesrepublik Deutschland mit Empfehlungen
• Auswertung der Serosurveillance
Phase 6 C Handlungsempfehlungen für Dritte
• Fortführung der Impfstoffproduktion
• Impfung bisher ungeimpfter und nicht erkrankter Personen
08.10.2009, 20:28
10.10.2009, 15:20
8. KEINE IMPFPFLICHT, ABER IMPF-MOBBING OHNE ENDE...
Eine Impfpflicht im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird es nicht geben, denn das
würde zu einer Solidarisierung von Impfkritikern und anderen wachen Bürgern führen. Das will
man natürlich vermeiden. Statt dessen sollten Sie mit einem beispiellosen Impf-Mobbing in Kindergärten,
Schulen und an Ihrem Arbeitsplatz rechnen, also dort, wo Sie alleine dastehen.
Informieren Sie sich rechtzeitig! Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
Im Pandemiefall werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) und das Recht auf körperliche Unversehrtheit bis auf weiteres eingeschränkt.
WIE EIN NOTSTANDGESETZ, werden im Pandemiefall Teile einer Verfassung außer Kraft gesetzt oder durch andere Gesetze (Impfschutzgesetz) ersetzt. Im Impfschutzgesetz heißt es in §20: „Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben…“ und weiter:„ Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden.
DIE JURISTISCHE GRUNDLAGE FÜR EINE ZWANGSIMPFUNG IST ALSO LÄNGST RATIFIZIERT! Das Gesetz wurde übrigens in den 70ern verabschiedet, als man Angst hatte, Opfer einer bioterroristischen Waffe zu werden!
Dadurch, dass wir nun das Militär im Inland einsetzen dürfen und dadurch, dass wir das auch machen werden, sind unsere Rechte komplett unterminiert worden. Wir haben keine Grundrechte mehr. Es gibt sogar schon Pandemiepläne
Plan 1, Plan 2, Plan 3
15.10.2009, 18:50
15.10.2009, 19:31
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